Beitragsordnung

Gebühren/Beiträge TC Blau-Weiß Haßmersheim e.V.

Aufnahmegebühren:
Die Aufnahmegebühren sind ausgesetzt.


Arbeitsleistung – Arbeitsstunden / Clubdienst:
Laut Satzung hat jedes aktive Mitglied Arbeitsleistung in Form von Arbeitsstunden und Clubdienst im Kalenderjahr zu leisten.
Diese UND-Regelung wird außer Kraft gesetzt und durch eine ODER-Regelung ersetzt.
Jedes aktive Mitglied hat 12 Stunden Arbeitsleistung im Kalenderjahr zu erbringen.
Die geforderten Arbeitsleistungsstunden können entweder als Arbeitsstunden oder als Clubdienst oder im Mix geleistet werden. Es können somit auch einzelne Tage an Wochenenden als Club- bzw. Hüttendiensttage durchgeführt werden. Ein Club-/Hüttendiensttag entspricht 4 Stunden Arbeitsleistung. Das Kuchenbacken für Veranstaltungen wird mit einer Stunde Arbeitsleistung verrechnet. Arbeitseinsätze bei Veranstaltungen werden ebenfalls als Arbeitsleistung angerechnet.
Für jede nicht geleistete Arbeitsleistungsstunde wird eine Geldleistung von 12,00 € erhoben. Es besteht die Möglichkeit, geleistete Arbeitsleistungsstunden auf Familienmitglieder /-angehörige zu übertragen.
Die Arbeitsleistungspflicht bzgl. Arbeitsstunden fällt ab dem vollendeten 16.Lebensjahr an.
Die Arbeitsleistungspflicht bzgl. Clubdienst fällt ab dem vollendeten 18.Lebensjahr an. Die o.g. ODER-Regelung ist somit erst ab diesem Zeitpunkt möglich.
Aktive Mitglieder ab dem vollendeten 65.Lebensjahr und passive Mitglieder unterliegen nicht mehr der Arbeitsleistungspflicht bzgl. Arbeitsstunden und Clubdienst. Die freiwillige Arbeitsleistung ist aber ausdrücklich erwünscht.


Jahresbeiträge:
Erwachsene aktiv 120,00 €
Erwachsene aktiv mit Kindern (bis einschl. 17 Jahre) 140,00 €
Erwachsene passiv 40,00 €
Ehepaare aktiv 170,00 €
Ehepaare aktiv mit Kindern (bis einschl. 17 Jahre) 190,00 €
Auszubildende 65,00 €
Studenten 65,00 €
Jugendliche von 15 bis 17 Jahre 65,00 €
Jugendliche bis 14 Jahren 40,00 €
Mitglieder ab dem vollendeten 18.Lebensjahr werden selbst beitragspflichtig.
Ausnahmen hierbei sind Schüler/Studenten (bis max. zum vollendeten 25.Lebensjahr) ohne eigenes/geregeltes Einkommen, sofern mindestens ein Elternteil aktives Mitglied im Verein ist. In diesem Falle greift die „Erwachsene/Ehepaare mit Kindern“ Gebühr.
In der Mitgliederversammlung am 17.10.2020 beschlossen.

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